Andersen Elektro

Elektro- und Innungsfachbetrieb seit 1983

Elektroinnungsfachbetrieb in Lübeck

Auf dieser Seite:

Andersen Elektro: Ihr Elektriker in Lübeck

Seit über 40 Jahren sind wir Ihr Dienstleister für alle elektrischen Dinge in Ihrem Haushalt oder Gewerbebetrieb. Wie können wir Ihnen helfen? Rufen Sie uns einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen gerne und erarbeiten eine für Sie zufriedenstellende Lösung.

Kontakt:

Leistungen

Elektro-Installationen:

Modernisierung bzw. Sanierung von Altbau-Wohnungen:

Reparaturen:

E-CHECK:

Beratung:

E-CHECK

Prüfung Ihrer Sicherheit

Der E-CHECK ist die Sicherheitsprüfung Ihrer elektrischen Anlage und Geräte im Haushalt oder Gewerbebetrieb. Besonders wichtig ist das Funktionieren der dazu gehörigen Schutz-Einrichtungen wie z. B.:

Funktionieren diese nicht richtig, z. B. aufgrund von Alterungsprozessen, können Brände entstehen oder Sie einen lebensgefährlichen Stromschlag bekommen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den E-CHECK regelmäßig von uns durchführen zu lassen.

Ihre Schutz-Einrichtungen

Isolierungen schützen Sie gegen die Berührung stromführender Teile. Isoliert sind z. B. elektrische Leitungen und elektrische Geräte wie Haartrockner oder Fernseher. Ist aber z. B. die Isolierung einer angeschlossenen elektrischen Leitung unzureichend, besteht für Sie bei Berührung dieser Lebensgefahr: Sie bekommen einen Stromschlag.
Wichtig: Defekte Isolierungen können sowohl offensichtlich zu erkennen als auch verdeckt sein!

Schutzleiter sind Bestandteil der Elektro-Installation sowie bei elektrischen Geräten, die von außen berührbare Metallteile besitzen (wie z. B. bei Toastern oder Bügeleisen). Wird durch eine beschädigte Isolierung so ein Metallteil unter Spannung gesetzt, fließt der Strom über den Schutzleiter ab. Durch den sehr kleinen Widerstand des Schutzleiters wird der Strom sehr groß. Dies löst die elektrische Sicherung aus, die den Stromkreis unterbricht.
Wichtig: Der Widerstand des Schutzleiters kann sich im Laufe der Jahre erhöhen. Im schlimmsten Fall soweit, dass die Sicherung nicht mehr auslöst!

Elektrische Sicherungen unterbrechen den Stromkreis, wenn der Stromfluss zu groß wird. So schützen sie außer vor Stromschlägen auch vor Bränden. Bei zu großen Strömen fangen elektrische Leitungen zu glühen an. Löst die Sicherung nicht aus, kann das zu einem Brand führen.

Fehlerstrom-Schutzschalter schützen Sie gerade dann, wenn bereits eine andere Schutz-Einrichtung versagt hat. Berühren Sie z. B. ein ungenügend isoliertes Gerät (oder, wie oben beschrieben, eine ungenügend isolierte Leitung) und bekommen einen Stromschlag, merkt das der Fehlerstrom-Schutzschalter und unterbricht den Stromkreis. Der Fehlerstrom-Schutzschalter kann den Stromschlag nicht verhindern, aber zeitlich begrenzen.
Wichtig: Die meisten Stromkreise (Ausnahme oft Badezimmer) sind gegenwärtig noch nicht mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter geschützt. Weil sie jedoch die elektrischen Gefahren deutlich reduzieren, sind sie seit 2007 für fast alle Steckdosen-Stromkreise vorgeschrieben!

Fallbeispiel: Schutz beim Bügeln

In diesem Fallbeispiel haben Sie Ihr Bügeleisen an die Steckdose angeschlossen. Die Elektro-Installation und das Bügeleisen schützen Sie im fehlerfreien Zustand vor einem elektrischen Schlag. Was passiert, wenn einzelne Schutz-Einrichtungen ausfallen, zeigt folgende Tabelle:

    Schutzleiter (Teil der Elektro-Installation und des Bügeleisens)
    intakt nicht intakt (z. B. durch Unterbre­chung)
Isolie­rung des Bügel­eisens intakt Keine Gefahr eines elek­trischen Schlags: Bügeln normal möglich Erhöhte Gefahr: Aller­dings Bügeln weiterhin normal möglich
nicht intakt (Span­nung liegt an Heiz­platte an) Erhöhte Gefahr: Siche­rung löst aus und unter­bricht den Strom­kreis – Bügeln nicht möglich Lebens­gefahr: Siche­rung löst nicht aus – bei Berüh­rung der Heiz­platte folgt der elek­trische Schlag

Anmerkung 1: Bei diesem Beispiel sind alle weiteren (Schutz-)Einrichtungen intakt. Außerdem ist kein Fehlerstrom-Schutzschalter vorhanden.

Anmerkung 2: Ein Fehlerstrom-Schutzschalter ist eine weitere Sicherheits­maßnahme für Sie. In dem Fallbeispiel wäre mit diesem der elektrische Schlag zeitlich begrenzt worden.

Anmerkung 3: Fehlerstrom-Schutzschalter sind seit 1984 für Feuchträume vorgeschrieben. Seit 2007 auch für fast alle anderen Steckdosen-Stromkreise.

Was wird im Einzelnen geprüft?

Geprüft werden Ihre elektrische Anlage und Ihre elektrischen Geräte.

Ihre elektrische Anlage besteht u. a. aus folgenden Komponenten:

Elektrische Geräte im Haushalt sind z. B.:

Auch Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen werden geprüft.

E-CHECK für Mieter + Vermieter

Für Vermieter gibt es keine Pflicht zu regelmäßigen E-CHECK-Untersuchungen. Dies gilt allerdings nur, solange keine ungewöhnlichen oder wiederholte Störungen auftreten. Außerdem hat der Vermieter die Pflicht, das Mietobjekt in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten (laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2008, Az.: VIII ZR 321/07).

Trotzdem empfehlen wir Ihnen, als Mieter oder Vermieter, den E-CHECK regelmäßig durchführen zu lassen. Wie Sie im Fallbeispiel gesehen haben: Schutz-Einrichtungen können ausfallen, ohne dass Sie dies bemerken.

In Anlehnung an E-CHECK-Vorschriften für Gewerbebetriebe raten wir Ihnen zu folgenden Prüfabständen:

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Geräte (z. B. E-Herd) Alle 4 Jahre
Ortsveränderliche elektrische Geräte (z. B. Wasserkocher) sowie Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen Mindestens alle 2 Jahre

E-CHECK im Gewerbebetrieb

Nach der Unfallverhütungs-Vorschrift BGV A3 ist jedes Unternehmen verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die im Betrieb vorhandenen elektrischen Anlagen und Geräte zu prüfen.

In folgender Tabelle ist ein Teil der Regelungen bezüglich der Prüffristen von Wiederholungsprüfungen angegeben (nach § 5 der BGV A3):

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Geräte Alle 4 Jahre
Ortsveränderliche elektrische Geräte sowie Mehrfach­steckdosen und Verlängerungs­leitungen Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten:
  • Richtwert 3 Monate,
  • Maximalwert 1 Jahr.

In Büros:

  • Richtwert 6 Monate,
  • Maximalwert 2 Jahre.

Anmerkung: Neben der BGV A3 ist auch die Betriebssicherheits-Verordnung zu beachten. Diese stellt teilweise höhere Anforderungen. So ist vor der Prüffristenermittlung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Außerdem sind die Prüfergebnisse zu dokumentieren.

Unser E-CHECK-Angebot

Als Innungsfachbetrieb sind wir qualifiziert, bei Ihnen den E-CHECK durchzuführen. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot. Teilen Sie uns dafür die ungefähre Quadratmeterzahl Ihres Hauses, Wohnung oder Betriebsfläche und die Anzahl Ihrer elektrischen Geräte mit.

Im Angebot enthalten sind:

Im Angebot nicht enthalten sind Arbeiten zur Behebung von etwaigen Sicherheitsmängeln. In diesem Fall erhalten Sie von uns ein neues Angebot.

E-CHECK-Plakette

Datenschutz

Verantwortlich:

Wenn Sie Kontakt mit Andersen Elektro aufnehmen, benötigen wir von Ihnen folgende personenbezogene Daten: Name und Adresse sowie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse. Diese verwenden wir nur für die Beantwortung von Anfragen, die Übermittlung von Angeboten und für die Abwicklung etwaiger Aufträge. Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Kommt es zu keiner Beauftragung einer unserer Dienstleistungen, werden die uns mitgeteilten personenbezogenen Daten umgehend wieder gelöscht. Bei Beauftragung einer Diensteistung werden diese dann wieder gelöscht, wenn der Löschung keine vertraglichen oder rechtlichen Gründe mehr entgegenstehen wie steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen.

Sie haben das Recht, von uns Auskunft zu verlangen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch uns.

Sie haben ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Impressum