Elektro- und Innungsfachbetrieb seit 1983
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Seit über 40 Jahren sind wir Ihr Dienstleister für alle elektrischen Dinge in Ihrem Haushalt oder Gewerbebetrieb. Wie können wir Ihnen helfen? Rufen Sie uns einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen gerne und erarbeiten eine für Sie zufriedenstellende Lösung.
Kontakt:
Elektro-Installationen:
Modernisierung bzw. Sanierung von Altbau-Wohnungen:
Reparaturen:
E-CHECK:
Beratung:
Der E-CHECK ist die Sicherheitsprüfung Ihrer elektrischen Anlage und Geräte im Haushalt oder Gewerbebetrieb. Besonders wichtig ist das Funktionieren der dazu gehörigen Schutz-Einrichtungen wie z. B.:
Funktionieren diese nicht richtig, z. B. aufgrund von Alterungsprozessen, können Brände entstehen oder Sie einen lebensgefährlichen Stromschlag bekommen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den E-CHECK regelmäßig von uns durchführen zu lassen.
Isolierungen schützen Sie gegen die Berührung stromführender Teile. Isoliert sind z. B. elektrische
Leitungen und elektrische Geräte wie Haartrockner oder Fernseher. Ist aber z. B. die Isolierung einer
angeschlossenen elektrischen Leitung unzureichend, besteht für Sie bei Berührung dieser Lebensgefahr: Sie bekommen
einen Stromschlag.
Wichtig: Defekte Isolierungen können sowohl offensichtlich zu erkennen als auch verdeckt sein!
Schutzleiter sind Bestandteil der Elektro-Installation sowie bei elektrischen Geräten, die von außen
berührbare Metallteile besitzen (wie z. B. bei Toastern oder Bügeleisen). Wird durch eine beschädigte Isolierung so
ein Metallteil unter Spannung gesetzt, fließt der Strom über den Schutzleiter ab. Durch den sehr kleinen Widerstand
des Schutzleiters wird der Strom sehr groß. Dies löst die elektrische Sicherung aus, die den Stromkreis unterbricht.
Wichtig: Der Widerstand des Schutzleiters kann sich im Laufe der Jahre erhöhen. Im schlimmsten Fall soweit,
dass die Sicherung nicht mehr auslöst!
Elektrische Sicherungen unterbrechen den Stromkreis, wenn der Stromfluss zu groß wird. So schützen sie außer vor Stromschlägen auch vor Bränden. Bei zu großen Strömen fangen elektrische Leitungen zu glühen an. Löst die Sicherung nicht aus, kann das zu einem Brand führen.
Fehlerstrom-Schutzschalter schützen Sie gerade dann, wenn bereits eine andere
Schutz-Einrichtung versagt hat. Berühren Sie z. B. ein ungenügend isoliertes Gerät (oder, wie oben beschrieben, eine
ungenügend isolierte Leitung) und bekommen einen Stromschlag, merkt das der Fehlerstrom-Schutzschalter und
unterbricht den Stromkreis. Der Fehlerstrom-Schutzschalter kann den Stromschlag nicht verhindern, aber zeitlich
begrenzen.
Wichtig: Die meisten Stromkreise (Ausnahme oft Badezimmer) sind gegenwärtig noch nicht mit einem
Fehlerstrom-Schutzschalter geschützt. Weil sie jedoch die elektrischen Gefahren deutlich reduzieren, sind sie seit
2007 für fast alle Steckdosen-Stromkreise vorgeschrieben!
In diesem Fallbeispiel haben Sie Ihr Bügeleisen an die Steckdose angeschlossen. Die Elektro-Installation und das Bügeleisen schützen Sie im fehlerfreien Zustand vor einem elektrischen Schlag. Was passiert, wenn einzelne Schutz-Einrichtungen ausfallen, zeigt folgende Tabelle:
Schutzleiter (Teil der Elektro-Installation und des Bügeleisens) | |||
---|---|---|---|
intakt | nicht intakt (z. B. durch Unterbrechung) | ||
Isolierung des Bügeleisens | intakt | Keine Gefahr eines elektrischen Schlags: Bügeln normal möglich | Erhöhte Gefahr: Allerdings Bügeln weiterhin normal möglich |
nicht intakt (Spannung liegt an Heizplatte an) | Erhöhte Gefahr: Sicherung löst aus und unterbricht den Stromkreis – Bügeln nicht möglich | Lebensgefahr: Sicherung löst nicht aus – bei Berührung der Heizplatte folgt der elektrische Schlag |
Anmerkung 1: Bei diesem Beispiel sind alle weiteren (Schutz-)Einrichtungen intakt. Außerdem ist kein Fehlerstrom-Schutzschalter vorhanden.
Anmerkung 2: Ein Fehlerstrom-Schutzschalter ist eine weitere Sicherheitsmaßnahme für Sie. In dem Fallbeispiel wäre mit diesem der elektrische Schlag zeitlich begrenzt worden.
Anmerkung 3: Fehlerstrom-Schutzschalter sind seit 1984 für Feuchträume vorgeschrieben. Seit 2007 auch für fast alle anderen Steckdosen-Stromkreise.
Geprüft werden Ihre elektrische Anlage und Ihre elektrischen Geräte.
Ihre elektrische Anlage besteht u. a. aus folgenden Komponenten:
Elektrische Geräte im Haushalt sind z. B.:
Auch Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen werden geprüft.
Für Vermieter gibt es keine Pflicht zu regelmäßigen E-CHECK-Untersuchungen. Dies gilt allerdings nur, solange keine ungewöhnlichen oder wiederholte Störungen auftreten. Außerdem hat der Vermieter die Pflicht, das Mietobjekt in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten (laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2008, Az.: VIII ZR 321/07).
Trotzdem empfehlen wir Ihnen, als Mieter oder Vermieter, den E-CHECK regelmäßig durchführen zu lassen. Wie Sie im Fallbeispiel gesehen haben: Schutz-Einrichtungen können ausfallen, ohne dass Sie dies bemerken.
In Anlehnung an E-CHECK-Vorschriften für Gewerbebetriebe raten wir Ihnen zu folgenden Prüfabständen:
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Geräte (z. B. E-Herd) | Alle 4 Jahre |
---|---|
Ortsveränderliche elektrische Geräte (z. B. Wasserkocher) sowie Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen | Mindestens alle 2 Jahre |
Nach der Unfallverhütungs-Vorschrift BGV A3 ist jedes Unternehmen verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die im Betrieb vorhandenen elektrischen Anlagen und Geräte zu prüfen.
In folgender Tabelle ist ein Teil der Regelungen bezüglich der Prüffristen von Wiederholungsprüfungen angegeben (nach § 5 der BGV A3):
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Geräte | Alle 4 Jahre |
---|---|
Ortsveränderliche elektrische Geräte sowie Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen | Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten:
In Büros:
|
Anmerkung: Neben der BGV A3 ist auch die Betriebssicherheits-Verordnung zu beachten. Diese stellt teilweise höhere Anforderungen. So ist vor der Prüffristenermittlung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Außerdem sind die Prüfergebnisse zu dokumentieren.
Als Innungsfachbetrieb sind wir qualifiziert, bei Ihnen den E-CHECK durchzuführen. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot. Teilen Sie uns dafür die ungefähre Quadratmeterzahl Ihres Hauses, Wohnung oder Betriebsfläche und die Anzahl Ihrer elektrischen Geräte mit.
Im Angebot enthalten sind:
Im Angebot nicht enthalten sind Arbeiten zur Behebung von etwaigen Sicherheitsmängeln. In diesem Fall erhalten Sie von uns ein neues Angebot.
Verantwortlich:
Wenn Sie Kontakt mit Andersen Elektro aufnehmen, benötigen wir von Ihnen folgende personenbezogene Daten: Name und Adresse sowie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse. Diese verwenden wir nur für die Beantwortung von Anfragen, die Übermittlung von Angeboten und für die Abwicklung etwaiger Aufträge. Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).
Kommt es zu keiner Beauftragung einer unserer Dienstleistungen, werden die uns mitgeteilten personenbezogenen Daten umgehend wieder gelöscht. Bei Beauftragung einer Diensteistung werden diese dann wieder gelöscht, wenn der Löschung keine vertraglichen oder rechtlichen Gründe mehr entgegenstehen wie steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen.
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